Der Beitrag für Kinder ab 3 Jahren gilt ab dem Monat, in dem das Kind 3 Jahre alt wird.
Für Vorschulkinder ermäßigt sich der Beitrag aufgrund eines Zuschusses durch den Freistaat Bayern um 100 € monatlich.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sieht vor, dass Eltern beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Kosten des Kindertagesstättenbesuches ihres Kindes teilweise erstattet bekommen. Die jeweils aktuellen Einkommensgrenzen und Bedingungen, sowie Details zur Antragstellung erfragen Sie bitte beim
Landratsamt Bad Kissingen
Amt für junge Menschen und Familien, Jugendamt
Obere Marktstrasse 6
97688 Bad Kissingen
Tel.: 0971 / 801-431