- Der Beitrag für Kinder ab 3 Jahren gilt ab dem Monat, in dem das Kind 3 Jahre alt wird
- Beitragszuschuss für Kinder ab 3 Jahren: 100,- € (Berücksichtigung ab September des Jahres in dem ihr Kind 3 Jahre alt wird)
- Mit Wirkung 01.01.2020 wurde das Krippengeld vom Bayerischen Landtag eingeführt. Dieses gilt bereits ab dem 1.Geburtstag des Kindes und kann bis zu 100 € pro Kind und Monat betragen. Das Krippengeld muss selbsttätig beantragt werden und ist von der Einkommensgrenze abhängig. zbfs.bayern.de